Unterlagen zur Zulassung

Stand 01.06.2015      

Bei der Zulassung eines Fahrzeuges gibt es viele Einzelheiten zu beachten. Wir möchten Ihnen in dieser Übersicht eine kleine Hilfestellung an die Hand geben, um Ihnen den Weg zur Zulassungsstelle zu erleichtern.

Benötigte Unterlagen für individuelle Anliegen bei der KFZ-Zulassungsbehörde

Zur Zulassung eines steuerpflichtigen Kraftfahrzeugs ist die Vorlage einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer notwendig. Ein entsprechendes Formular können sie hier herunterladen. Bitte bringen Sie das Formular ausgefüllt zur Zulassungsbehörde mit. Weitere Informationen erhalten Sie auch über das Portal der Zollbehörde in Baden-Württemberg.

Firmen benötigen eine Gewerbeanmeldung und Gesellschaften zusätzlich einen Handelsregisterauszug.

Vertretung/Vollmacht!
Falls Sie die Zulassung eines fabrikneuen oder abgemeldeten Fahrzeugs oder die Ummeldung eines gebrauchten Fahrzeugs auf Ihren Namen nicht selbst vornehmen wollen, sondern eine Vertretung beauftragen, benötigt der Beauftragte eine Ausweiskopie des künftigen Fahrzeughalters und eine schriftliche Vollmacht. Dies gilt auch für Ehegatten!
Bei Verlustmeldungen hat der Halter persönlich zu erscheinen.

Folgende Unterlagen werden bei der Zulassung benötigt:

  1. Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
  • gültiger Personalausweis oder Reisepasses
  • Brief
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • ggf. Vollmacht
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung / Certificate of Conformity (CoC)
  • Einzugsermächtigung für die KfZ-Steuer
  1. Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs, das bisher im gleichen Kreis zugelassen war
  • gültiger Personalausweis, Reisepass
  • Schein, Brief
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Kennzeichenschild(er), wenn Fahrzeug noch zugelassen
  • HU-Bescheinigung (TÜV, DEKRA, KTÜ)
  • ggf. Vollmacht
  • Einzugsermächtigung für die KfZ-Steuer
  1. Zulassung eines gebrauchten noch zugelassenen Fahrzeugs, mit Kennzeichen aus einem fremden Landkreis
  • gültiger Personalausweis, Reisepass
  • Schein, Brief
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Kennzeichenschilder
  • ggf. Vollmacht
  • Einzugsermächtigung für die KfZ-Steuer
  1. Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs durch den bisherigen Fahrzeughalter
  • gültiger Personalausweis, Reisepass
  • Schein, Brief
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Kennzeichenschild(er)
  • HU-Bescheinigung (TÜV, DEKRA, KTÜ)
  • ggf. Vollmacht
  • Einzugsermächtigung für die KfZ-Steuer
  1. Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (KfZ-Schein)
  • Kennzeichenschild(er)
  1. Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil 1  (Fahrzeugschein)
  • gültiger Personalausweis, Reisepass
  • Brief
  • HU-Bescheinigung (TÜV, DEKRA, KTÜ)
  • persönliches Erscheinen ist erforderlich
  • eine Erklärung an Eides statt ist auf der Zulassungsstelle persönlich abzugeben
  • ggf. Erbschein
  1. Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • gültiger Personalausweis, Reisepass
  • Schein
  • persönliches Erscheinen ist erforderlich
  • eine Erklärung an Eides statt ist auf der Zulassungsstelle persönlich abzugeben
  • HU-Bescheinigung (TÜV, DEKRA, KTÜ)
  • ggf. Erbschein
  1. Erneuern der Stempelplakette (auf dem Kennzeichenschild)
  • Schein
  • Kennzeichenschild(er)
  • HU-Bescheinigung (TÜV, DEKRA, KTÜ)
  1. Wohnungswechsel innerhalb des Landkreises
  • gültiger Personalausweis, Reisepass
  • Schein, Brief (handelt es sich um alte Fahrzeugpapiere, ist auch der Fahrzeugbrief vorzulegen)
  1. Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei Namensänderung
  • gültiger Personalausweis, Reisepass
  • Schein, Brief
  1. Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei technischer Änderung
  • Schein, Brief
  • HU-Bescheinigung (TÜV, DEKRA, KTÜ)
  • Gutachten bzw. Abnahme über Änderung der technischen Prüfstelle
  • ggf. Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
  • ggf. Vollmacht
  1. Wechsel auf Oldtimer-Kennzeichen
  • gültiger Personalausweis, Reisepass
  • Schein, Brief
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Gutachten über die Anerkennung als Oldtimer (§ 23 StVZO)
  • Einzugsermächtigung für die KfZ-Steuer
  • bei zugelassenen Fahrzeugen Kennzeichenschild(er)
  1. Saisonkennzeichen
  • gültiger Personalausweis, Reisepass
  • Schein, Brief
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Bei zugelassenen Fahrzeugen Kennzeichenschild(er)
  • HU-Bescheinigung (TÜV, DEKRA, KTÜ)
  • Einzugsermächtigung für die KfZ-Steuer
  • ggf. Vollmacht
  1. Kurzzeit-Kennzeichen
  • gültiger Personalausweis, Reisepass, bei juristischen Personen Gewerbeanmeldung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • ggf. Vollmacht
  • Schein, Brief – ggf. Kopie (diese reicht aus)
  • gültige HU-Bescheinigung (TÜV, DEKRA, KTÜ)
  1. Ausfuhrkennzeichen für ein bereits abgemeldetes Fahrzeug
  • gültiger Personalausweis, Reisepass
  • Schein, Brief
  • Gelbe Versicherungsbestätigung
  • Vorführung des Fahrzeugs erforderlich
  • HU-Bescheinigung (TÜV, DEKRA, KTÜ)
  • Einzugsermächtigung für die KfZ-Steuer
  • ggf. Vollmacht
  1. Ausfuhrkennzeichen für ein noch zugelassenes Fahrzeug
  • gültiger Personalausweis, Reisepass
  • Schein, Brief
  • Kennzeichenschilder
  • Gelbe Versicherungsbestätigung
  • Vorführung des Fahrzeugs erforderlich
  • HU-Bescheinigung (TÜV, DEKRA, KTÜ)
  • Einzugsermächtigung für die KfZ-Steuer
  • ggf. Vollmacht

Seit dem 01.07.2010 sind Fahrzeuge auch bei Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens steuerpflichtig. Die Steuerpflicht dauert, solange das zugeteilte Ausfuhrkennzeichen geführt werden darf, mindestens jedoch einen Monat.

Deshalb ist bei der Zulassung eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Es werden auch ausländische Bankverbindungen aus dem europäischen Ausland anerkannt. Hier wird jedoch die IBAN-Nr. und der BIC benötigt.
Kann keine deutsche oder ausländische (IBAN mit BIC) Bankverbindung angegeben werden, muss der Fahrzeughalter vor Erteilung des Ausfuhrkennzeichens den errechneten Steuerbetrag direkt beim Zollamt in Neu-Kupfer einbezahlen. Über das genauere Vorgehen informieren wir Sie dann bei uns vor Ort.

17. Fahrzeuge aus dem Ausland

Da für Fahrzeuge im Ausland jeweils völlig unterschiedliche Unterlagen existieren, ist die Anmeldung von Neu-, Gebrauchtwagen eine Angelegenheit, die individuell mit der Zulassungsbehörde geklärt werden muss. Nehmen Sie darum zunächst telefonischen Kontakt auf. Sofern noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde, ist auf jeden Fall die Vorführung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde erforderlich.

Download Antrag, Vollmacht und SEPA Mandat für Heilbronn Landkreis:

Antrag und Vollmacht – Landkreis Heilbronn
SEPA Mandat – Landkreis Heilbronn

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